Bis zur nägschte Fasnacht am 27. Hornig 2025 gohts no

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Es isch Fasnacht im Schnäggedorf!

Leitfaden über die Durchführung der Oberwiler Fasnacht

vom 26. Oktober 2022
Dauer

Die Oberwiler Fasnacht beginnt am “Schmutzige Donnschtig” mit dem Einläuten des “ Fasnachts–glöggli” und endet am Aschermittwoch um 00.00 Uhr. Am Samstag nach der Oberwiler Fasnacht findet zudem der “Cherusball” und am Sonntag das “Fasnachtsfüür” statt.

Strassenfasnacht

Der Strassenumzug findet am Sonntagnachmittag von 14.30–ca. 17.00 Uhr im Perimeter Strassenfasnacht statt.
Die Hauptstrasse sowie alle Zufahrten der Nebenstrassen zwischen dem Schwanen und dem Dennerkreisel werden ab 13.00 Uhr bis Montag, 05.00 Uhr gesperrt.

Fasnachtsliteratur

Fasnachtsliteratur, Zettel, Schnitzelbänke und dergleichen dürfen keine strafrechtlich verbotenen Inhalte enthalten und müssen deutlich und vollständig den Namen der Verantwortlichen (Clique) oder der Druckerei tragen. Erzeugnisse, welche diese Vorschriften verletzen, können beschlagnahmt werden.

Verbotenes Verhalten

Jede Gefährdung von Personen und Sachen ist verboten.
Als Wurfmaterial dürfen keine Papierschnitzel, Spreu, Verpackungsmaterialen etc. eingesetzt werden, ebenso keine buntgemischten Räppli.
Das Werfen/Verteilen von festen und gesundheitsgefährdenden Gegen- ständen wie Glasflaschen, Dosen, Tierabfällen etc. sowie das Verspritzen von flüssigen Stoffen ist verboten.
Verdorbene und abgelaufene Lebensmittel dürfen nicht verteilt werden. Die Entnahme von Strom an öffentlichen Stromversorgungen ist ohne Bewilligung verboten.

Musikalische Unterhaltung

Musikalische Unterhaltung ist während der Fasnacht in der Zeit vom schmutzigen Donnerstag (08.00 Uhr) bis zum darauffolgenden Dienstag (24.00 Uhr) erlaubt.
Während den Fasnachtsumzügen darf keine Musik ab Tonträger laufen.
Ausgenommen sind auf das Sujet bezogene Geräusche.
Wenn eine Guggenmusik während der Wagenausstellung spielt, ist andere Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren oder zu stoppen. Bei Bar- oder Discobetrieb auf den Wagen ist darauf zu achten, dass die Musik nur innerhalb zu hören ist. Die Lautsprecher dürfen nicht nach aussen gerichtet sein. Es gilt auf andere Teilnehmende und Besuchende Rücksicht zu nehmen. Für die Dauer des Guggenkonzertes wird in einem Umkreis von 80 Metern das Abspielen von Musik nur in Zimmerlautstärke gestattet.

Strassensperrung

Am Sonntag wird die Hauptstrasse und Bielstrasse bis auf der Höhe vom “Amrein”, bis zum Denner-Kreisel ab 13.00 Uhr am Montag 05.00 Uhr (Bielstrasse bis 18.00 Uhr) für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Aufhebung der Strassensperrungen wird durch die BLT und der Gemeinde beschlossen.
Sämtliche Strassensperrungen erfolgen, um Fasnachtsteilnehmenden die freie und gefahrlose Begehung des Fasnachtsareals zu ermöglichen.

Wagen parkieren nach dem Umzug

Fasnachtswagen werden im Perimeter Strassenfasnacht, auf vom Fasnachtskomitee Oberwil zugewiesenen Plätzen, bis maximal 24.00 Uhr aufgestellt. Eine Rettungsgasse von 3.5 m Breite muss an jedem Ort zwingend gewährleistet sein.

Fasnachtsfahrzeuge

Sämtliche Fahrzeuge, die anlässlich der Oberwiler Fasnacht verwendet werden, müssen sich in betriebssicherem Zustand befinden. Die Wagenvorschriften des Fasnachtskomitees Oberwil sind verbindlich.
An den Umzügen dürfen nur durch das Fasnachtskomitee Oberwli zugelassene Fahrzeuge der angemeldeten Cliquen teilnehmen. Fasnachtsfahrzeuge müssen mittels der Cliquen-Nummer, vorne rechts, gut sichtbar gekennzeichnet werden.

Wagenausstellung

Die Wagenausstellung findet am Montagabend auf dem «Eisweiher» statt. Das Musikangebot auf den Fasnachtswagen während der Wagenausstellung wird bis 22.00 Uhr toleriert. Lautstärke sowie starke Bässe sind zu reduzieren. Es ist untersagt die Wagen auf dem Platz zu «reinigen». Generatoren sind nicht gestattet. Strom wird ab Jugendhaus zur Verfügung gestellt, geeignete Kabelverbindungen sind Sache der Teilnehmer.

Besondere Ausrüstung von Fasnachtsfahrzeugen

Mit Räpplikanonen dürfen keine anderen Gegenstände verschossen werden. Unbewachte Räpplikanonen dürfen nicht betriebsbereit sein. Druckbehälter wie Gas- oder Luftdruckflaschen etc. dürfen nur gemäss Herstellerangaben verwendet werden. Die Druckbehälter müssen auf den Fasnachtswagen gut und sicher befestigt werden und dürfen nicht öffentlich zugänglich sein. Die Dichtigkeitsprüfung oder andere notwendige Prüfungen der verbauten Anlage, sind durch den Betreiber gemäss Hersteller-Angaben durchzuführen. Die Inbetriebnahme von Stromgeneratoren auf den Fasnachtswagen oder Zugfahrzeugen ist nur in kompakte schallgedämpfte Bauweise mit niedrigem Lärmpegel erlaubt.

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Dangge, dangge und nomol dangge...